Lizenz Umschreibung nach EASA
Besitzen Sie eine Pilotenlizenz, ausgestellt in den Vereinigten Staaten, Kanada oder einem anderen aussereuropäischen Land, und möchten Sie in der Schweiz oder in Europa operieren?
Die Umschreibung in eine EASA-Lizenz ist der obligatorische Weg, um Ihre Qualifikationen im europäischen Kontext anzuerkennen. Air-Evolution Ltd. unterstützt Sie in allen Phasen des Prozesses, von der theoretischen Vorbereitung über die administrativen Formalitäten beim BAZL bis zur Abschlussprüfung.
Der Umschreibungsweg der Lizenz
Zielgruppe
Dieser Ausbildungsweg richtet sich an Piloten mit einer PPL(H)-, CPL(H)- oder ATPL(H)-Lizenz, ausgestellt in Drittstaaten wie den Vereinigten Staaten nach FAA-Reglement oder Kanada, die ihre Qualifikation in eine gleichwertige EASA-Lizenz umschreiben möchten, die in der Schweiz und in allen Ländern der Europäischen Union anerkannt ist. Es handelt sich in der Regel um ein verkürztes PPL(H)- oder CPL(H)-Programm, das auf die bereits im Ausland erworbene Erfahrung abgestimmt ist.
Medizinisches Zeugnis
Für die Einleitung des Umschreibungsverfahrens ist der Besitz eines EASA-FCL-Tauglichkeitszeugnisses der Klasse 2 für PPL(H) oder der Klasse 1 im Falle eines CPL(H) erforderlich, ausgestellt von einem anerkannten Flugmediziner (AME, Aeromedical Examiner) in der Schweiz. Wir empfehlen Ihnen, das Tauglichkeitszeugnis vor Einleitung des Umschreibungsverfahrens zu regularisieren.
Theoretische EASA-Prüfungen
Der Kandidat muss zwei Theorieprüfungen bestehen: Luftrecht und menschliche Leistungsfähigkeit im Falle eines PPL(H), oder die theoretischen Kenntnissprüfungen EASA beim BAZL-Prüfungszentrum in Ittigen für die CPL(H)- oder ATPL(H)-VFR/IR-Lizenz. Die theoretische Vorbereitung, die die von der europäischen Gesetzgebung vorgeschriebenen Fächer umfasst, kann im Distance-Learning-Modus mit einer Mindestanzahl von Präsenzstunden absolviert werden. Das Programm umfasst ausserdem rund 15 Stunden, die dem schweizerischen Luftrecht und den spezifischen EASA-Vorschriften gewidmet sind.
Verkürzte Flugausbildung
Dank der bereits im Ausland erworbenen Flugerfahrung wird das praktische Programm direkt mit dem BAZL und der für die Ausbildung verantwortlichen ATO vereinbart. In der Regel muss der Kandidat rund 10 Stunden Flugausbildung absolvieren, die ausreichen, um die Beherrschung der Betriebsverfahren nach europäischen Standards nachzuweisen. Der genaue Ausbildungsplan wird fallweise auf der Grundlage des individuellen Profils des Kandidaten festgelegt.
Administrative Formalitäten
Die Umschreibung umfasst einen präzisen bürokratischen Ablauf, der sorgfältig eingehalten werden muss. Air-Evolution Ltd. unterstützt Sie bei allen erforderlichen Formalitäten und überprüft Punkt für Punkt, dass die vom BAZL geforderte Dokumentation vollständig und korrekt ist, bevor der Antrag auf Ausstellung der neuen EASA-Lizenz eingereicht wird.
Abschliessende Prüfung
Am Ende des Ausbildungswegs muss der Kandidat einen Skill Test vor einem zugelassenen Flugprüfer ablegen, der innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss der Ausbildung abgelegt werden muss. Nach bestandener Prüfung erhält er die EASA-Lizenz, die in der Schweiz und in allen Ländern der Europäischen Union vollumfänglich gültig ist.
